Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mo-Tech Industries BV mit Sitz in Wijchen, hinterlegt bei der Handelskammer in Arnhem am 17-04-2013,
unter der Nummer 57749922. Anwendbar ist immer die zuletzt hinterlegte Version oder die zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Auftrages gültige Version.

Artikel 1.
Allgemeines

1. Die Mo-Tech Industries BV, im folgenden Mo-Tech genannt, betreibt ein Unternehmen im Bereich: Entwicklung, Herstellung, Handhabung und Betrieb von Fahrrädern, insbesondere von kundenspezifischen Fahrrädern, und damit verbundenen Fahrradteilen und -zubehör; sowie die Entwicklung, Herstellung, Handel und Verwertung von
(Schutz- oder Nicht-Schutz-) Arbeitskleidung - insbesondere für die Verteidigung und Strafverfolgung und entsprechendes Zubehör, einschließlich des Imports und Exports notwendiger Güter und der Durchführung von Dienstleistungsaktivitäten mit Beziehung zu den oben genannten.
2. Mo-Tech ist ein Handelsname. Mo-Tech beschäftigt sich mit der Abtretung und Lieferung der vorgenannten Waren und Dienstleistungen sowohl für den Verbraucher- als auch für den Geschäftsmarkt.

Artikel 2.
Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Bedingungen):

Kunde:
jede natürliche oder juristische Person, die Mo-Tech über den Abschluss eines Vertrags kontaktiert;

Geschäftskunde:
ein Käufer, der Produkte von Mo-tech für geschäftliche oder berufliche Zwecke kauft;

Vereinbarung:
jede Vereinbarung, die zwischen Mo-Tech und dem Käufer getroffen wird,
jegliche Änderung oder Ergänzung, sowie alle (gesetzlichen) Handlungen in Vorbereitung und Ausführung dieser Vereinbarung;

Produkte:
Fahrräder, Fahrradteile und Zubehör; Firmenbekleidung im weitesten Sinne des Wortes und damit zusammenhängende Angelegenheiten;

Dokumentation:
Dokumentation und Handbücher, die von oder im Auftrag von Mo-Tech für Fahrräder und / oder Bekleidung und Zubehör zur Verwendung durch den Kunden bereitgestellt werden;

Dienstleistungen:
die von oder im Auftrag von Mo-Tech zu erbringenden Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie sich auf Produkte beziehen, einschließlich Wartung, Reparatur, Kliniken (Werkstätten), wie in einer Vereinbarung festgelegt;

Bestellung:
jede Bestellung vom Kunden an Mo-Tech;

Hinweis:
jede Mitteilung von Mo-Tech für die Kunden, einschließlich - jedoch nicht darauf beschränkt -, Broschüren, Anzeigen, Kataloge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Preislisten, Rechnungen, EDI, E-Mail, Fax auf Anfrage, Bulletin Board, Faxe und Briefe ;

Höhere Gewalt:
Jeder der gerne von Mo-Tech Umstand, damit seine Verpflichtungen vollständig oder teilweise verhindert Kunden oder erforderlich Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu erfüllen, nicht angemessen Mo-Tech erforderlich sein kann, ob dieser Umstand zum Zeitpunkt der Abschluss des Abkommens.

Zu diesen Umständen zählen:
Streiks und Aussperrungen, Verzögerungen oder andere Probleme bei der Herstellung von Mo-Tech oder seine Lieferanten und / oder die eigenen oder von einem Dritten Transport und / oder Maßnahmen jeglicher Regierungsbehörde, Telekommunikationsstörungen, sowie den Mangel an jede Genehmigung von der Regierung erhalten werden.

Artikel 3.
Anwendbarkeit dieser Bedingungen

1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge und gelten für alle damit zusammenhängenden (Rechts-) Handlungen von Mo-Tech und des Kunden.
2. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Besonderer Bedingungen oder
Bestimmungen des Kunden wird von Mo-Tech ausdrücklich abgelehnt.
3. Diese Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit Mo-Tech,
an deren Durchführung Dritte beteiligt sein müssen.


Artikel 3A. Ausführung der Vereinbarung

1. Mo-Tech wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Erfordernissen guter fachlicher Ausführung und auf der Grundlage des aktuellen Wissensstandes zu diesem Zeitpunkt ausführen.
2. Wenn und soweit eine ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung erforderlich ist,
hat Mo-Tech das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.
3. Der Kunde stellt sicher, dass alle Daten, von denen Mo-Tech angibt, dass diese notwendig sind oder der Kunde vernünftigerweise versteht, dass diese für die Ausführung
des Vertrags notwendig sind, Mo-Tech rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Wenn nicht rechtzeitig Mo-Tech für die Umsetzung der Vereinbarung erforderlichen
Daten zur Verfügung gestellt, Mo-Tech hat das Recht, die Durchführung des Abkommens auszusetzen und / oder aus den Verzögerungs zusätzlich Kosten nach den üblichen Sätzen an den Client aufladen.
4. Wenn vereinbart wurde, dass die Vereinbarung in Phasen durchgeführt wird,
kann Mo-Tech die Ausführung der Teile, die zu einer folgenden Phase gehören,
aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.

Artikel 3B. Vertragsdauer; Ausführungszeit

1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen,
sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.
2. Wenn innerhalb der Laufzeit des Vertrages eine Frist für die Durchführung
bestimmter Tätigkeiten vereinbart wurde, ist dies niemals eine fatale Frist.
Im Falle der Überschreitung der Ausführungsfrist muss der Kunde Mo-Tech
den Verzug schriftlich anzeigen.

Artikel 3C. Änderung der Vereinbarung

1. Wenn während der Ausführung des Vertrags es sich herausstellt,
dass für eine ordnungsgemäße Durchführung eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, müssen die Parteien den Vertrag
rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
2. Wenn die Parteien zustimmen, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird,
kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung beeinflusst werden.
Mo-Tech wird den Kunden so schnell wie möglich informieren.
3. Wenn die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und / oder
qualitative Konsequenzen hat, wird Mo-Tech den Kunden im Voraus informieren.
4. Wenn eine feste Gebühr vereinbart wurde, wird Mo-Tech angeben,
in welchem Umfang die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung
zu einer Überschreitung dieser Gebühr führen wird.
5. Abweichend von Ziffer 3 kann Mo-Tech keine zusätzlichen Kosten berechnen,
wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die auf sie zurückzuführen sind.

Artikel 3D. Geheimhaltung

Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder wenn sich dies aus der Art der Information ergibt.

Artikel 3E. Mängel; Beschwerdebedingungen

1. Beanstandungen der durchgeführten Arbeiten müssen Mo-Tech vom Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden, spätestens jedoch 14 Tage nach Beendigung der Arbeiten.
2. Wenn eine Beschwerde begründet ist, wird Mo-Tech die Arbeit weiterhin wie vereinbart ausführen, es sei denn, dies ist für den Kunden nachweislich sinnlos geworden.
Letzteres muss dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
3. Ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen nicht mehr möglich oder sinnvoll,
haftet Mo-Tech nur noch im Rahmen von Artikel 15.

Artikel 3F. Honorar

1. Für Angebote und Vereinbarungen, in denen eine feste Gebühr angeboten oder vereinbart wird, gelten die Absätze 2, 5 und 6 dieses Artikels.
Ist keine feste Vergütung vereinbart, gelten die Absätze 3 bis 6 dieses Artikels.
2. Die Parteien können sich bei Vertragsabschluss auf eine feste Vergütung einigen.
Die feste Gebühr ist ohne Mehrwertsteuer.
3. Wenn keine feste Gebühr vereinbart wird, wird die Gebühr auf der Grundlage der tatsächlich verbrachte Stunden bestimmt. Das Honorar berechnet sich nach den üblichen Stundensätzen von Mo-Tech für den Zeitraum, in dem die Arbeit ausgeführt wird, es sei denn, es wurde ein abweichender Stundensatz vereinbart.
4. Alle Kostenvoranschläge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
5. Bei Bestellungen mit einer Laufzeit von mehr als 2 Monaten werden die geschuldeten Kosten regelmäßig in Rechnung gestellt.
6. Wenn Mo-Tech mit dem Kunden einen festen Gebühren- oder Stundensatz vereinbart,
ist Mo-Tech dennoch berechtigt, diese Gebühr oder diesen Tarif zu erhöhen.
Mo-Tech kann Preiserhöhungen weitergeben, wenn Mo-Tech nachweisen kann,
dass zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Lieferung erhebliche
Preisänderungen zum Beispiel in Bezug auf Löhne stattgefunden haben.

Artikel 4.
Angebote, Abschluss des Vertrags und Spezifikation und Angabe von Produkten

1. Ein Angebot oder eine (Angebots-) Erklärung bindet Mo-Tech nicht und dient nur als Aufforderung zur Bestellung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Eine Vereinbarung kommt nur zustande, wenn und soweit Mo-Tech eine Bestellung schriftlich annimmt oder eine Bestellung von Mo-Tech erhält.
3. Alle Spezifikationen von Mo-Tech über Nummern, Spezifikationen und / oder andere Angaben zu den Produkten werden mit Sorgfalt erstellt. Mo-Tech kann jedoch nicht garantieren, dass in dieser Hinsicht keine Abweichungen auftreten.
4. Mo-Tech behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, Bestellungen oder Aufträge geben nicht zu akzeptieren oder nur die Bedingung zu akzeptieren, dass der Stand der Bestellung durch den Käufer per Einschreiben angebracht ist und / oder der Versand per Nachnahme oder Vorauskasse.
5. Ein Angebot oder Angebot verfällt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
6. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Mo-Tech nicht, einen Teil der Abtretung gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

Artikel 5.
Abweichungen und Ergänzungen

Abweichungen von und Ergänzungen zu einer Bestimmung in einem Vertrag und / oder den Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von Mo-Tech schriftlich festgelegt wurden und sich nur auf den jeweiligen Vertrag beziehen.

Artikel 6.
Lieferbedingungen

1. Eine Lieferfrist von Mo-Tech spezifiziert ist für Mo-Tech vorherrschender Bedingungen auf dem Zeitpunkt des Angebots basiert und in den Umfang auf der Leistung von Lieferanten von Mo-Tech abhängig, auf den Informationen von den Lieferanten von Mo-Tech zur Verfügung gestellt.
2. Wenn Mo-Tech Daten oder Werkzeuge für die Ausführung der Vereinbarung benötigt, die vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, wird die Lieferbedingung niemals wirksam bis zu dem Tag, an dem alle notwendigen Daten oder Werkzeuge im Besitz von Mo-Tech sind.
3. Für einen Verbraucher erfolgt die Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach Annahme der Bestellung. Wenn dies aufgrund der Umstände nicht möglich ist, wird sich Mo-Tech rechtzeitig mit dem Verbraucher in Verbindung setzen. In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag kostenlos aufzulösen.
4. Angegebene Lieferzeiten zugunsten eines Geschäftskunden gelten niemals als Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung muss Mo-Tech daher per Einschreiben per Einschreiben in Verzug gesetzt werden, so dass eine angemessene Frist für die Ausführung verbleibt.
5. Wenn ein Business-Käufer verweigert die Annahme der Ware oder, wenn er nicht in der vereinbarten Liefer angezeigt hat, länger wollte er dennoch den vereinbarten Preis und den daraus resultierenden Mo-Tech verpflichtet bleibt dadurch entstehenden Kosten, Schäden und Interessen zu zahlen Erstattung.
6. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Käufer hieraus keinen Anspruch auf Entschädigung.
7. Mo-Tech hat das Recht, jederzeit Teile zu liefern.

Artikel 7.
Lieferung und Risiko

1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bestimmt Mo-Tech die Versandart
2. Der Kunde trägt die Gefahr, dass die Ware zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware präsentiert wird, an die angegebene Adresse zum Empfang gelangt.
3. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung zu erhalten. Andernfalls werden die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert. Mo-Tech informiert den Käufer so schnell wie möglich über die Zeit und den Ort der Lagerung und der Käufer wird die Produkte so bald wie möglich, spätestens jedoch 10 Arbeitstage nach der Benachrichtigung, kaufen.

Artikel 8.
Rückgabegarantie Produkte Distanzverkauf

Der Kunde - ausschließlich in der Eigenschaft als Verbraucher - hat das Recht, die gelieferten Produkte innerhalb von 7 Arbeitstagen (Karenzzeit) nach Erhalt ohne Angabe von Gründen an Mo-Tech zurückzugeben. Mo-Tech wird dann den erhaltenen (Kauf-) Betrag unter den folgenden Bedingungen an den Käufer zurückzahlen:
1. Produkte wurden nicht an einem der physischen Standorte von Mo-Tech gekauft
(z. B. Zahlung / Debit-Sammlung).
2. Produkte werden nicht für den professionellen / geschäftlichen Gebrauch gekauft.
3. Versiegelte Produkte wie Software, deren Verpackung versiegelt ist,
werden nicht zurückgenommen.
4. Es dürfen keine Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen worden sein und
der Liefergegenstand muss unbeschädigt sein; Alle Begleitpapiere,
Garantiezertifikate und Verpackungsmaterialien müssen der Rücksendung beiliegen.
5. Die Rücksendung muss spätestens am 18. Tag nach Erhalt der gelieferten
Ware beim Kunden bei Mo-Tech eintreffen.
6. Die Kosten für die Frankierung der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
7. Alle, die für den persönlichen Gebrauch oder sonst kopiern oder Anpassungen oder Übersetzungen des gelieferten gemacht - darunter unter anderem, Disketten, elektronische Geräte, Handbücher und Dokumentationen - müssen mit der Rückgabe oder Vernichtung zum Zeitpunkt der Lieferung eingeschlossen werden oder ausgelöscht werden.

Artikel 9.
Abwesenheit / Auflösung

1. Ist der Kunde nicht richtig oder rechtzeitig jegliche Verpflichtung erfüllen, die für ihn fristlos und Mo-Tech entstehen können, ist der Käufer in Verzug im Rahmen einer Vereinbarung berechtigt, die Durchführung des Abkommens und Vereinbarungen im Zusammenhang Zahlung auszusetzen, bis ist hinreichend sicher; und / oder dieses Abkommen und direkt damit zusammenhängende Vereinbarungen ganz oder teilweise aufzulösen.
2. Wenn (Anfrage) (vorläufige) Moratorium (Petition für) Konkurs, Aussetzung oder Auflösung des Unternehmens des Kunden, werden alle Vereinbarungen mit Taker Gesetz beendet werden, es sei denn Mo-Tech Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums Leistung informiert die (die) relevanten Vereinbarung (en) zu verlangen. Im letzteren Fall ist Mo-Tech berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, bis die Erfüllung durch den Käufer in ausreichender Weise gewährleistet ist.
3. Die Bestimmungen der Artikel 9.1 und 9.2 berühren nicht die anderen Rechte von Mo-Tech aufgrund des Gesetzes und des Abkommens.
4. Wenn ein Ereignis eintritt, wie in (I) gemäß 9.1 oder (II) sind jeweils 9,2 (I) alle Ansprüche von Mo-Tech auf dem Kunden im Rahmen des Abkommens (e) und (II) alle Ansprüche von Mo Tech on Customer sofort und vollständig fällig und Mo-Tech ist berechtigt, die gelieferten Produkte zurückzunehmen. In diesem Zusammenhang sind Mo-Tech und seine Bevollmächtigten berechtigt, die Räumlichkeiten und Gebäude des Käufers zu betreten, um die Produkte in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Mo-Tech die Ausübung seiner Rechte zu ermöglichen. Alle Kosten der Abholung gehen zu Lasten des Kunden.

Artikel 10.
Garantien

1. Mo-Tech gewährt eine Garantie von 1 Jahr auf die Produkte, die Mo-Tech dem Käufer liefert, es sei denn, in der Vereinbarung wurde eine andere Garantiezeit vereinbart.
2. Beanstandungen wegen äußerlich erkennbarer Mängel sind vom Kunden nach den Vertragsbedingungen, spätestens jedoch 2 Monate nach Erhalt der Ware, schriftlich einzureichen.
3. Normale Abnutzung, wie normale Abnutzung der Kleidung, wird von den gegebenen Garantien nicht abgedeckt.

Artikel 11.
Eigentumsvorbehalt

1. Alle Produkte bleiben Eigentum von Mo-Tech, ungeachtet der tatsächlichen Lieferung, bis alle Beträge, die der Käufer Mo-Tech im Rahmen einer Vereinbarung schuldet oder schuldet, vollständig bezahlt wurden. Die Rechte werden dem Käufer immer gewährt oder, falls zutreffend, unter der Bedingung übertragen, dass der Käufer die vereinbarte und vollständige Zahlung rechtzeitig leistet.
2. Vor dem Übergang des Eigentums an den Produkten auf den Geschäftskunden ist der Geschäftskunde nicht berechtigt, die Produkte zu vermieten, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Geschäftskunde ist nur berechtigt, die Produkte, deren Eigentümer Mo-Tech ist, an Dritte zu verkaufen oder zu liefern, soweit dies im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Geschäftskunden erforderlich ist.
3. Wenn und solange Mo-Tech Eigentümer der Produkte, Kunden-Mo-Tech wird sofort wissen, wenn das Produkt (gefährdet) ergriffen werden, oder eine andere Angabe gemacht wird (ein Teil der) Produkte. Darüber hinaus informiert der Kunde Mo-Tech über die erste Anfrage von Mo-Tech, wo sich die Produkte befinden.
4. Im Fall der Pfändung, (vorläufig) Moratorium oder Konkurs, Geschäftskunden sofort offiziellen, Verwalter oder Treuhänder der (Eigentums-) Rechte von Mo-Tech befestigen. Der Business-Käufer garantiert, dass ein Anhang zu den Produkten sofort beendet wird.

Artikel 12.
Rechte an geistigem Eigentum

1. Das Copyright und alle andere Rechte an geistigem Eigentum auf allen Artikeln, Dokumentation oder anderen Materialien (wie Analyse, funktionelle Designs, Berichte, Angebote, etc.), die zur Verfügung an die Käufer von Mo-Tech oder mit irgendwelchen Mitteln geliefert werden sind ausschließlich Mo-Tech oder seinen Lieferanten zuzurechnen, und der Kunde erhält die in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in einem von Mo-Tech und dem Käufer unterzeichneten Dokument vereinbart wurde.
2. Mo-Tech erklärt, dass die Produkte nach bestem Wissen nicht gegen Rechte des geistigen Eigentums Dritter verstoßen, die in den Niederlanden gelten. Bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung solcher Rechte kann Mo-Tech das betreffende Produkt gegebenenfalls austauschen oder ändern oder den Vertrag ganz oder teilweise auflösen. Der Kunde ist zur Auflösung des Vertrages nur berechtigt, soweit ihm die Einhaltung des Vertrages nicht zumutbar ist.
3. Käufer unverzüglich von Dritten in Bezug auf einen Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums Mo-Tech von jedem Anspruch benachrichtigen im Falle eines solchen Anspruchs Bezug auf die Produkte ist nur Mo-Tech autorisiert dazu - auch im Namen des Kunden - zu verteidigen oder rechtliche Schritte gegen diese dritte Partei einzuleiten oder eine gütliche Einigung mit dieser dritten Partei zu erzielen. Der Besteller wird von solchen Maßnahmen absehen, soweit dies für ihn zumutbar ist. In allen Fällen wird der Kunde Mo-Tech seine Zusammenarbeit anbieten.
4. Mo-Tech behält sich außerdem das Recht vor, das durch die Ausführung der Arbeiten gewonnene Wissen für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

Artikel 13.
Preise

1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Preise in Nachrichten, wie z. B. Katalogen, Preislisten und / oder Angeboten von Mo-Tech, in Euro und ohne Umsatzsteuer angegeben. Sofern nicht ausdrücklich anders mit dem Produkt und / oder der Zahlungsart angegeben, werden keine weiteren Kosten wie Versandkosten oder Verpackungskosten berechnet.
2. Rabatte gelten als einmalig gewährt. Zuvor gewährte Rabatte binden Mo-Tech in keiner Weise für eine spätere Vereinbarung.

Artikel 14.
Zahlung

1. Der Kunde hat Mo-Tech die in Rechnung gestellten Beträge in der auf der Rechnung angegebenen Währung innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Alle Zahlungen werden auf ein Giro- oder Bankkonto überwiesen,
das von Mo-Tech bestimmt wird. Bei Lieferung per Nachnahme erfolgt die Lieferung in bar,
per PIN oder auf andere Weise, wie vom Lieferdienst angegeben.
Bei Vorkasse erfolgt dies per Überweisung, Kreditkartenzahlung,
iDEAL oder auf andere Weise, wie im Warenkorb des Webshops angegeben.
2. Alle Beträge, die Mo-Tech in Rechnung gestellt werden, müssen vom Kunden ohne Abzug oder Abzug bezahlt werden. Der Business-Käufer ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt.
Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, eine Zahlungsverpflichtung
gegenüber Mo-Tech auszusetzen.
3. Ohne weitere Inverzugsetzung aller Beträge, die nicht spätestens am letzten Tag
der Zahlungsfrist bezahlt wurden, schuldet der Kunde Verzugszinsen ab dem gesetzlichen Stichtag um 2%.
4. Gerät der Kunde Mo-Tech gegenüber in Verzug, ist er verpflichtet,
Mo-Tech die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten vollständig zu ersetzen.
5. Wenn Mo-Tech nach Zahlungsverzug des Käufers Zahlungserinnerungen oder andere Zahlungsanfragen an den Kunden richtet, werden die vorherigen Bestimmungen in diesem Artikel nicht berührt.
6. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung des Kunden sind die Ansprüche von Mo-Tech und die Verpflichtungen des Kunden gegenüber Mo-Tech sofort fällig und zahlbar.
7. Der Kunde wird immer angewendet werden, in erster Linie Zinsen und Kosten, an zweiter Stelle der Rechnungen, die am längsten sind, auch wenn der Kunde fest, dass die Zahlung bezieht sich auf eine spätere Rechnung

Artikel 15.
Haftung und Entschädigung

1. Mo-Tech - außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seines (oder dessen Managements) und mit Ausnahme der gesetzlich zwingend für so tun - keine Haftung für (Folge-) Schäden Geschäftskunden oder ein Dritter in Bezug auf (zu verwenden, of) die Produkte könnten leiden. Dazu gehören entgangener Gewinn, Handelsverlust, Datenverlust und immaterieller Schaden.
2. Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 dieses Artikels, die vertragliche und gesetzliche Haftung von Mo-Tech immer auf 50% (fünfzig) der aufgrund eines Abkommens Mo-Tech für den Kunden beschränkt und in Rechnung gestellt abrechenbare Beträge
(einschließlich Umsatzsteuer), pro Produkt oder Dienstleistung, für die die Haftung entstanden ist. Wenn und soweit, dass das Abkommen ist ein Dauervertrag, vertragliche und gesetzliche Haftung von Mo-Tech wird in keinem Fall darf den Preis (einschließlich Mehrwertsteuer) festgelegt in der entsprechenden Vereinbarung für die Durchführung von Mo-Tech in
dem 3-Monats-Zeitraum nicht überschreiten vor dem Ereignis, für das diese Haftung entstanden ist.
3. Sofern der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mo-Tech
(oder seine Führungskräfte) verursacht wurde, wird der Käufer Mo-Tech gegen alle Ansprüche Dritter, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit (die Verwendung) das Produkt freizustellen? Dienstleistungen und wird Mo-Tech für alle Schäden entschädigen,
die Mo-Tech aufgrund solcher Ansprüche erleidet.

Artikel 16.
Höhere Gewalt

1. Kann Mo-Tech aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen, hat der Käufer das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
2. Im Falle höherer Gewalt hat der Käufer keinen Anspruch auf (Schadens-) Entschädigung,
es sei denn, Artikel 6:78 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches
sieht etwas anderes vor.
3. Mo-Tech wird den Käufer sobald wie möglich über eine (drohende)
höhere Gewalt informieren.
4. Mo-Tech ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand,
der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Mo-Tech seine Verpflichtung
hätte erfüllen müssen.
5. Während höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Mo-Tech ausgesetzt.
Wenn Mo-Tech aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, länger als 2 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen,
ohne dass eine Entschädigungspflicht besteht.
6. Wenn Mo-Tech zu dem Zeitpunkt bereits die höheren Gewalt seine Verpflichtungen teilweise erfüllt, oder nur einen Teil seiner Verpflichtungen an den bereits durchgeführt oder in ausführbarem Teil berechtigt zu erfüllen gesondert in Rechnung stellen und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen als es war ein separater Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits ausgeführte oder ausführbare Teil keinen unabhängigen Wert hat.

Artikel 17.
Verpflichtungen des Käufers

1. Der Kunde stellt Mo-Tech stets alle für die Durchführung der Arbeiten von Mo-Tech erforderlichen Informationen zur Verfügung und garantiert deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
2. Der Käufer ist für die Verwendung der Produkte in Übereinstimmung mit den Spezifikationen zur Verfügung stellen und die richtige Anwendung in der Organisation der Fahrräder, Kleidung, Accessoires und durch die Bereitstellung Mo-Tech Dienstleistungen sowie Buchhaltungs- und Berechnungsmethoden anwenden und zum Sichern von Daten.
3. Wenn vereinbart wurde, dass der Kunde Sportartikel oder andere bei Mo-Tech gekaufte Artikel zur Verfügung stellt, werden sie die für die Ausführung der Arbeit erforderlichen Spezifikationen einhalten.
4. Wenn Informationen, die für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, nicht verfügbar sind, Mo-Tech nicht rechtzeitig oder nicht in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen zur Verfügung stehen oder der Kunde seinen Verpflichtungen auf andere Weise nicht nachkommt, ist Mo-Tech berechtigt, zusätzliche Kosten in Übereinstimmung mit Gebühren die üblichen Raten von Mo-Tech.

Artikel 18.
Übertragung von Rechten und Pflichten

1. Mo-Tech ist berechtigt, die in einem Vertrag mit dem Kunden beschriebenen Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Für den Fall, dass die Verpflichtungen von Mo-Tech übertragen werden, wird Mo-Tech den Käufer so weit wie möglich im Voraus informieren und der Käufer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Mo-Tech haftet in diesem Fall nicht für eine Entschädigung.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und / oder Pflichten aus einem Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Mo-Tech auf Dritte zu übertragen

Artikel 19.
Streitigkeiten

1. Alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jegliche Vereinbarung unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.
2. Ungelöste Streitigkeiten werden, soweit nicht gesetzlich anders geregelt, ausschließlich dem zuständigen Gericht am Wohnsitz von Mo-Tech unterbreitet. Mo-Tech ist jedoch berechtigt, ihren Vertragspartner gemäß dem Gesetz vor das zuständige Gericht zu laden.

Kontakt

Mo-Tech Industries BV
Industriepark 14
6603 BG Wijchen
The Netherlands

+31 (24) 3737740
info@mo-tech.nl

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